1. Der Wettbewerb
richtet sich an alle an der Feuershow interessierten Gruppen, die die in der
vorliegenden Ordnung festgelegten Bedingungen erfüllen.
2. Die Anmeldung
für den Wettbewerb ist per E-Mail (dchlibiuk@gmail.com) oder per Post bis zum 10 August. Juli einzureichen.
Nach diesem Datum eingehende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.
Die Veranstalter
verpflichten sich, die Kandidaten über den Erhalt der Anmeldung sofort nach
deren Eingang zu informieren.
3. Bedingung für
die Wettbewerbszulassung ist die Einreichung von Anschauungsmateriealien der
Gruppe, auf deren Grundlage die Teilnehmer am Wettbewerb ausgewählt werden.
4. Der Veranstalter
behält sich das Recht vor, zusätzlich maximal zwei Gruppen anzunehmen, die bei
den Veranstaltern die Absicht über die Teilnahme am Wettbewerb während des
ersten Festivaltages einreichen.
5. Jede
Feuershow-Gruppe ist voll verpflichtet, in ihrer Besetzung eine verantwortliche
Person für die Sicherheit der Gruppe und die Sicherheit hinter der Bühne während
der Vorführung zu haben ? ein sogenannter Techniker, der nicht unmittelbar an
der Vorführung auf der Bühne teilnimmt und während der gesamten Vorführung
hinter der Bühne anwesend ist.
6. Jede Gruppe ist
verpflichtet, die Geräte, die während der Wettbewerbsvorführung gebraucht
werden, bei der Einführungveranstaltung mit den Veranstaltern am Wettbewerbstag
eine Stunde vor dem von den Veranstaltern festgesetzten Termin vorzuzeigen. Ein
Gerät, das die Sicherheit Dritter gefährdet, wird nicht zum Wettbewerb
zugelassen.
7. Jeder
Teilnehmer des Wettbewerbes trägt die Verantwortung für die Sicherheit
verwendeter Feuershow-Geräte.
8. Die Veranstalter
verpflichten sich zur Bereitstellung des Paraffins, welches jede Gruppe für
deren Vorstellung benötigt. Gleichzeitig behalten sie sich vor, die maximale zu
benutzende Menge in der Vorführung auf 5 Liter zu beschränken. Den Teilnehmern
ist es nicht erlaubt einen anderen Brennstoff zu benutzen, als den der vom Veranstalter
bereitgestellt wird.
9. Der Teilnehmer
hat für die Vorführung ein Zeitlimit von zehn Minuten. Im Fall einer
Zeitüberschreitung hat der Veranstalter das Recht, die Vorführung zu beenden.
10. Minderjährige
Personen, die am Wettbewerb teilnehmen möchten, sind verpflichtet eine
schriftliche Erlaubnis der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters gemäß dem
Muster, das dieser vorliegenden Ordnung beiliegt, bei dem Veranstalter
einzureichen.
11. Die Veranstalter
übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die auf dem Gelände des Festivals
entstehen und nicht dem vorsätzlichen Verschulden des Veranstalters zuzuschreiben
sind.
12. Es gilt ein
generelles Alkoholverbot sowie das Verbot über die Einnahme jeglicher
Rauschmittel am Tag des Wettbewerbes. Personen unter Alkoholeinfluss oder unter
Einfluss anderer Substanzen wird die Teilnahme am Wettbewerb verweigert.
13. Die Veranstalter
haben das Recht, Personen, die mit ihren Handlungen deutlich gegen die Regeln
verstoßen, von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen.
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