I. Teilnahmebedingungen:

1. Der Wettbewerb richtet sich an alle an der Feuershow interessierten Gruppen, die die in der vorliegenden Ordnung festgelegten Bedingungen erfüllen.

2. Die Anmeldung für den Wettbewerb ist per E-Mail (dchlibiuk@gmail.com) oder per Post bis zum 10 August. Juli einzureichen. Nach diesem Datum eingehende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

Die Veranstalter verpflichten sich, die Kandidaten über den Erhalt der Anmeldung sofort nach deren Eingang zu informieren.

3. Bedingung für die Wettbewerbszulassung ist die Einreichung von Anschauungsmateriealien der Gruppe, auf deren Grundlage die Teilnehmer am Wettbewerb ausgewählt werden.

4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, zusätzlich maximal zwei Gruppen anzunehmen, die bei den Veranstaltern die Absicht über die Teilnahme am Wettbewerb während des ersten Festivaltages einreichen.

                II. Detaillierte Bedingungen für den Hauptwettbewerb:

5. Jede Feuershow-Gruppe ist voll verpflichtet, in ihrer Besetzung eine verantwortliche Person für die Sicherheit der Gruppe und die Sicherheit hinter der Bühne während der Vorführung zu haben ? ein sogenannter Techniker, der nicht unmittelbar an der Vorführung auf der Bühne teilnimmt und während der gesamten Vorführung hinter der Bühne anwesend ist.

6. Jede Gruppe ist verpflichtet, die Geräte, die während der Wettbewerbsvorführung gebraucht werden, bei der Einführungveranstaltung mit den Veranstaltern am Wettbewerbstag eine Stunde vor dem von den Veranstaltern festgesetzten Termin vorzuzeigen. Ein Gerät, das die Sicherheit Dritter gefährdet, wird nicht zum Wettbewerb zugelassen.

7. Jeder Teilnehmer des Wettbewerbes trägt die Verantwortung für die Sicherheit verwendeter Feuershow-Geräte.

8. Die Veranstalter verpflichten sich zur Bereitstellung des Paraffins, welches jede Gruppe für deren Vorstellung benötigt. Gleichzeitig behalten sie sich vor, die maximale zu benutzende Menge in der Vorführung auf 5 Liter zu beschränken. Den Teilnehmern ist es nicht erlaubt einen anderen Brennstoff zu benutzen, als den der vom Veranstalter bereitgestellt wird.

9. Der Teilnehmer hat für die Vorführung ein Zeitlimit von zehn Minuten. Im Fall einer Zeitüberschreitung hat der Veranstalter das Recht, die Vorführung zu beenden.

10. Minderjährige Personen, die am Wettbewerb teilnehmen möchten, sind verpflichtet eine schriftliche Erlaubnis der Eltern oder eines gesetzlichen Vertreters gemäß dem Muster, das dieser vorliegenden Ordnung beiliegt, bei dem Veranstalter einzureichen.

11. Die Veranstalter übernehmen keine Verantwortung für Schäden, die auf dem Gelände des Festivals entstehen und nicht dem vorsätzlichen Verschulden des Veranstalters zuzuschreiben sind.

12. Es gilt ein generelles Alkoholverbot sowie das Verbot über die Einnahme jeglicher Rauschmittel am Tag des Wettbewerbes. Personen unter Alkoholeinfluss oder unter Einfluss anderer Substanzen wird die Teilnahme am Wettbewerb verweigert.

13. Die Veranstalter haben das Recht, Personen, die mit ihren Handlungen deutlich gegen die Regeln verstoßen, von der Teilnahme am Wettbewerb auszuschließen.

14. Jegliche Situationen, in denen gegen die Ordnung verstoßen wird, werden umgehend dem zuständigem Personal gemeldet.

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